Di
11
Okt
2011
Seitdem die Bundesregierung die Energiewende beschlossen hat, haben sich auch die gesetzlichen Pflichten für den Einbau intelligenter Zähler bei bestimmten Kundensegmenten und die Anforderungen an die Messsysteme geändert. Im Rahmen des im April 2011 gestarteten Umsetzungskonzepts Smart Metering befassten sich schon vor diesen Änderungen vier Arbeitskreise mit der Technologie, dem rechtlichen Rahmen, Betreiberrollen und Prozesseffizienz sowie der Beschaffung und den weiterführenden Produkten als Ergänzung zum Smart Metering.
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